Der Zentralrat Europäischer Bürger ist eine karitative, unabhängige anonym-aktive und öffentlich-rechtliche Körperschaft nach deutschem Recht zur
Wahrung, Umsetzung und Schutz sowie Förderung der Menschenrechte
für das bürgerliche Volk im Bund.
Sie untersteht keiner staatlichen Aufsicht und ist eine Gebietskörperschaft des Bürgers nach Art. 1, 20 I GG für das Volk in Deutschland.
Der ZEB trägt den zusätzlichen Namen
Hochkommissariat für Menschenrechte und/oder
Universal Human Rights Authority, Office/Department of Human Rigths in Deutschland.
Die Rechte und Aufgaben dieser Menschenrechtsgemeinschaft ist nach Recht, Gesetz, Landesverfassung, Grundgesetz, deutsche Verfassung, Völker- und Naturrecht als Bekenntnis des bürgerlichen Volkes, zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt zu verwirklichen, verbrieft.