Zentralrat Europäischer Bürger


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü








Der Zentralrat Europäischer Bürger ist eine karitative, unabhängige anonym-aktive und öffentlich-rechtliche Körperschaft nach deutschem Recht zur


Wahrung, Umsetzung und Schutz sowie Förderung der Menschenrechte

für das bürgerliche Volk im Bund.


Sie untersteht keiner staatlichen Aufsicht und ist eine Gebietskörperschaft des Bürgers nach Art. 1, 20 I GG für das Volk in Deutschland.

Der ZEB trägt den zusätzlichen Namen

Hochkommissariat für Menschenrechte und/oder
Universal Human Rights Authority, Office/Department of Human Rigths in Deutschland.


Die Rechte und Aufgaben dieser Menschenrechtsgemeinschaft ist nach Recht, Gesetz, Landesverfassung, Grundgesetz, deutsche Verfassung, Völker- und Naturrecht als Bekenntnis des bürgerlichen Volkes, zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt zu verwirklichen, verbrieft.




ZEB-ORG | ZEB | Resolution | Verfassung | Aufgabe | UMR-Gesetze | Organe | Gegenwart | Kontakt | Immunität | Site Map


Zentralrat Europäischer Bürger, Bielfeldtweg 26, D-21682 STADE, (+49) 4141-670121 | Menschenrecht@online.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü