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Das Hochkommissariat wird nach dem Unterlassungs- und Gewaltenschutzprinzip und nach der objektiven Lehre für das bürgerliche Volk gemäß den UMR-Gesetzen tätig, um
1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),
2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten fort zu setzen (Spezialprävention) und
3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).