Zentralrat Europäischer Bürger


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


Resolution

Resolution der neuen Menschenrechtscharta
NWO-UMR

Universelle Menschenrechte
Allen Menschen der Erde und des Kosmos




In Erkenntnis der für die Welt integrierten Systeme sowohl anstehenden als auch laufenden, allumfassenden Transformation des Kosmos, der Natur und der Menschheit, besteht die dringliche Notwendigkeit eine neue Menschenrechtscharta zu schaffen, die den Menschen die Freiheit und Rechte gewährleistet, die zum universalen Verständnis des Selbst in der Form des Miteinander Seins, in vollständiger Selbstverantwortung sowie der gelebten Eigenverantwortung, frei ohne Zwänge und in der Entfaltung der eigenen Potenziale leben zu können. Dies erfordert eine neue Weltsicht und einen damit einhergehenden neuen Lebenscodex, der das Leben und das Zusammenleben auf eine neue Stufe des Menschseins erhebt.

Hierbei geht es um die Verwirklichung des Bekenntnis aller Menschen zur Weltanschauungsgemeinschaft universale Menschenrechte [UMR], ein Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

In respektvoller Anerkennung und Würdigung der durch die vereinten Nationen proklamierten Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" und auf anderen Plattformen proklamierten Menschenrechten, entsteht mit dieser Resolution eine neue, zu der allumfassenden Transformation der Welt passende universale Menschenrechtscharta, die in Anwendung, Sicherung, Förderung und Umsetzung zur Freiheit des Einzelnen sowie dem höchstmöglichen Wohle der Weltengemeinschaft dient.

Diese neue universelle Menschenrechtscharta soll fortan gleichfalls als Erneuerung der durch die vereinten Nationen im Jahr 1948 proklamierten Menschenrechte gelten.

Die universalen Menschenrechte sind in der Absicht der Freiheit und des Friedens der Welt unabhängig von systematischen, politischen oder wirtschaftlichen Interessen. Sie dienen einzig und allein der freien Entfaltung des einzelnen Menschen im Kontext der notwendigen und anstehenden Transformation für die Gemeinschaft der Welten und der Reintegration des Menschen in Natur und Kosmos.

Die universelle Menschenrechtscharta soll Eingang in die Gemeinschaft aller Völker der Welt und des Kosmos finden und fortan als neue Menschenrechtsverfassung vollumfängliche Geltung erfahren. Sie wird den Vertretern der vereinten Nationen in Anerkennung und Respekt der bisherigen Arbeit, für die Völker der Erde überreicht.

Die universalen Menschenrechte gelten auf der ganzen Welt.




ZEB-ORG | ZEB | Resolution | Verfassung | Aufgabe | UMR-Gesetze | Organe | Gegenwart | Kontakt | Aktuell | Immunität | Site Map


Zentralrat Europäischer Bürger, Bielfeldtweg 26, D-21682 STADE, (+49) 4141-670121 | Menschenrecht@online.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü