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Verfassung



UNIVERSAL HUMAN RIGHTS AUTHORITY




NWO-CHARTA
UNIVERSALES MENSCHENRECHT [UMR]


Präambel und völkerrechtlicher Vertrag:



Der Weltfriede kann nur durch die Umsetzung, Wahrung, Schutz und Förderung der universalen Menschenrechte erlangt werden.

Die Völkergemeinschaften dieser Welt sind aufgerufen an der aktiven Umsetzung der universalen Menschenrechte mitzuwirken. Die Ziele sollen Eigen- und Selbstverantwortung eines jeden einzelnen Menschen fördern und stärken, damit jede Gesellschaft die dringend erforderlichen Maßnahmen zur bereits begonnenen Neutransformation einleiten kann. Um diese Ziele zu erreichen, ist es notwendig, all diejenigen zu unterstützen, die sich zu den universalen Menschenrechten bekennen.

Die Anwendung und Umsetzung der universalen Menschrechte ist der Schlüssel für eine friedlichere und gerechtere Welt. Dadurch eröffnen sich neue Wege und Möglichkeiten zur umfänglichen und notwendigen Transformation der Gesellschaft. Diese Transformation wird global die Völkergemeinschaft auf eine neue Stufe der Lebensfreude und Lebensqualität führen und den Weltfrieden in die Wirklichkeit und Realität bringen.

Um auf dieser Welt jedes Land und jede Region unterstützen zu können, ist es notwendig die Kräfte zu bündeln und Organisationen auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene bis hin zur lokalen Ebene und dem einzelnen Menschen jede angemessene Unterstützung und Rat zu bringen, welche eine wahrhaftige Umsetzung der universalen Menschenrechte ermöglicht. Nur so können bisheriges Unrecht und Machtmissbrauch zum Vorteil einiger Weniger verhindert werden und zum höchstmöglichen Wohle Aller ein friedliches Miteinander und Füreinander entstehen. In Erkenntnis dessen, was die Staaten und Völkergemeinschaften bis heute an Kriegen und Armut erschaffen haben, die nur den Eigeninteressen einer globalen Elite dienen, ist es umso dringlicher eine Instanz zu schaffen, die unabhängig und frei von politischen und wirtschaftlichen Machtinteressen ist. Daher ist es dringend und notwendig eine bürgerliche und sachliche Ebene zu kreieren, indem die freie Entfaltung eines jeden einzelnen Menschen unter dem Schutz der universalen Menschenrechte möglich wird. Mit einem erweiterten Bewusstsein um die Veränderungen, die nun für alle Menschen bereits in Erscheinung und Realität treten, wird mit dem UMR ein von Staaten und politischen wie wirtschaftlichen Systemen unabhängiger Rat und Konzil installiert, der es sich als neutrale Instanz zur Aufgabe macht die Grundrechte für Bürger und freie Menschen zu stärken und zu fördern.

Zur Wahrung der Unabhängigkeit und im öffentlichen Interesse wird daher der Rat des UMR gegründet, der durch seine Satzung und Charta die Einhaltung und Umsetzung der universalen Menschenrechte verantwortlich sicherstellt und damit der Völkergemeinschaft, wie auch dem einzelnen Menschen, diese Rechte und deren Anwendung zum höchstmöglichen Wohle Aller garantiert.

Aus allen diesen Gründen und zur Erreichung, der in dieser Präambel aufgestellten Ziele stimmen die Hohen Vertragschließenden Teile, geleitet sowohl von den Gefühlen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit als auch von dem Wunsche, einen dauernden Weltfrieden zu sichern, der nachstehenden Verfassung des UMR zu...........




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